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AG Erfurt, 28.05.2008 - 14 C 3081/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall mit möglichem Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87
Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines …
Auszug aus AG Erfurt, 28.05.2008 - 14 C 3081/07
Bei einem typischen Auffahrunfall spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Auffahrende entweder durch einen ungenügenden Sicherheitsabstand, § 4 Abs. 1 S. 1 StVO , durch angepaßte Geschwindigkeit, § 3 Abs. 1 StVO , oder durch allgemeine Unaufmerksamkeit, § 1 Abs. 2 StVO , den Unfall schuldhaft verursacht hat (vgl. BGH NJW-RR 1989, 670). - OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Auszug aus AG Erfurt, 28.05.2008 - 14 C 3081/07
Sofern der Unfallhergang vollständig ungeklärt ist, kommt es nach Ansicht des Gerichts nur eine Schadensteilung in Betracht (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 17.12.2002, Az.: 9 U 178/02). - AG Hamburg, 30.10.2006 - 644 C 249/06
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Spurwechsel
Auszug aus AG Erfurt, 28.05.2008 - 14 C 3081/07
Nach richtiger Ansicht ist darüber hinaus Voraussetzung, dass unstreitig oder erwissenermaßen beide Fahrzeuge solange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (vgl. Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 30.10.2006, Az.: 644 C 249/06 m.w.N.).